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FAQ – Häufige Fragen

FAQ – Häufige Fragen

 Allgemeines zum Projekt

Was ist Good Gaming Support?

Good Gaming Support ist ein niedrigschwelliges, freiwilliges Beratungsangebot im Kontext digitaler Spiel- und Onlinekulturen. Es richtet sich an Kinder und Jugendliche sowie an erziehungsberechtigte Personen, pädagogische Fachkräfte und weitere Multiplikator*innen.

Das Angebot unterstützt bei Konflikten, problematischen Dynamiken oder belastenden Erfahrungen im Zusammenhang mit Gaming-Communities und digitalen Räumen. Auf der Projektseite steht in Artikeln Hintergrundwissen zur Verfügung, in Workshops und Vorträgen bildet das Projekt unterschiedliche Zielgruppen weiter.

Welches Ziel verfolgt das Projekt?

Ziel ist die fachlich fundierte Unterstützung junger Menschen in ihrer digitalen Lebenswelt.

Dabei geht es insbesondere um:

– psychosoziale Stabilisierung
– Orientierung in belastenden Online-Situationen
– Einordnung problematischer Dynamiken
– Stärkung von Selbstwirksamkeit und Handlungskompetenz
– Schutz bei möglichen Gefährdungslagen

Außerdem bildet das Projekt Gaming-Stakeholder, Pädagog*innen, Videospieler*innen und Entwickler*innen zum Themenfeld menschenfeindliche Tendenzen, Extremismus, Hassrede und Radikalisierung im Gaming weiter.

Das Projekt verfolgt keine parteipolitische Zielsetzung. Es handelt sich um ein sozialpädagogisches/sozialarbeiterisches Unterstützungsangebot.

Wer kann sich an das Projekt wenden?

Das Angebot richtet sich an:

– Kinder und Jugendliche
– Erziehungsberechtigte
– pädagogische Fachkräfte
– Fachpersonal aus Jugendarbeit und Bildung
– Akteur*innen im Kontext Gaming
– interessierte Zivilgesellschaft

Die Beratung ist freiwillig und kann anonym erfolgen. Die Workshops sind kostenfrei und können individuell auf die Zielgruppe zugeschnitten werden.

Warum ist ein Angebot im Gaming-Kontext notwendig?

Gaming-Communities sind soziale Räume mit besonders hoher Relevanz für junge Menschen. Konflikte, Diskriminierung, Radikalisierungsversuche oder Überforderung treten dort genauso auf, wie in anderen Lebensbereichen auch. Unser fachlich fundiertes Unterstützungsangebot trägt dazu bei, Risiken zu minimieren und junge Menschen in ihrer Selbstständigkeit zu stärken.
Unsere Workshops und Artikel richten sich an Pädagog*innen, Erziehungsberechtigte und weitere Multiplikator*innen und unterstützen sie dabei, Einblicke in die positiven und negativen Seiten der Gameskultur zu bekommen.

Sind Games für euch grundsätzlich etwas schlechtes?

Nein. Wir sind selbst Spieler*innen und betonen in unserer Arbeit immer die positiven Aspekte und potentiale von Games. Wir glauben nicht, dass Spieler*innen alle Extremist*innen sind, oder dass Games Jugendliche zu Gewalttäter*innen machen.

Gleichzeitig sehen wir jedoch, dass Extremist*innen versuchen, unser Hobby für die Verbreitung ihrer Ideologien zu instrumentalisieren und bestimmte Menschen auszugrenzen. Diese Entwicklungen möchten wir offen ansprechen und kritisch thematisieren.

Auf welcher fachlichen Grundlage arbeitet das Projekt?

Die Arbeit orientiert sich an den fachlichen Standards der Kinder- und Jugendhilfe sowie an medienpädagogischen und sozialpädagogischen/sozialarbeiterischen Grundsätzen.

Maßgeblich sind insbesondere:

– Lebensweltorientierung
– Freiwilligkeit der Beratung
– Ressourcen- und lösungsorientiertes Arbeiten
– Schutz von Kindern und Jugendlichen
– Transparenz und professionelle Rollenklärung

Rechtsgrundlagen ergeben sich unter anderem aus der DSGVO, dem Bundesdatenschutzgesetz sowie – sofern einschlägig – dem SGB VIII.

Wie wird mit Kritik am Projekt umgegangen?

Kritik wird ernst genommen und sachlich geprüft. Transparenz ist ein zentrales Prinzip des Projekts. Fachliche Rückfragen können offen jederzeit beantwortet werden. Die Konzepte zu Datenschutz, Kinderschutz und Arbeitsweise sind dokumentiert und nachvollziehbar.

Ist das Angebot ideologisch geprägt?

Das Projekt arbeitet auf Grundlage menschenrechtlicher und demokratischer Prinzipien, wie sie auch im Kinder- und Jugendhilferecht verankert sind. Dies stellt keine parteipolitische Ausrichtung dar, sondern entspricht dem gesetzlichen Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe.

Alles zur Beratung

Ist die Beratung anonym möglich?

Ja. Eine Beratung kann vollständig anonym stattfinden. Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, wenn diese freiwillig angegeben werden (z. B. E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme).

Es werden keine Nutzer*innenprofile erstellt. Kommunikationsinhalte werden nicht dauerhaft gespeichert.

Werden bestimmte Meinungen sanktioniert oder überwacht?

Nein. Das Projekt ist keine Kontroll- oder Überwachungsinstanz. Es werden keine Online-Communitys systematisch beobachtet, keine Profile erstellt und keine Meinungen katalogisiert.

Beratung erfolgt ausschließlich auf freiwillige Kontaktaufnahme hin. Ohne aktive Anfrage findet keine personenbezogene Auseinandersetzung statt.

Wie wird der Datenschutz gewährleistet?

Das Projekt verfügt über ein umfassendes Datenschutzkonzept. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.

Wesentliche Schutzmaßnahmen sind:

– Hosting der Website in Deutschland
– keine Tracking- oder Profiling-Tools
– verschlüsselte Kommunikation (z. B. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung)
– anonymisierte Dokumentation
– Löschung personenbezogener Daten nach Abschluss der Beratung
– Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
– klar geregelte Zuständigkeiten für Datenschutzfragen

Der Umgang mit Daten ist transparent geregelt und wird regelmäßig überprüft.

Werden Beratungsinhalte gespeichert?

Beratungsinhalte werden nicht personenbezogen archiviert. Zur Qualitätssicherung erfolgt eine anonymisierte Dokumentation von Themenfeldern, Verlaufskategorien und strukturellen Aspekten. Diese enthält keine Klarnamen, keine IP-Adressen und keine identifizierenden Merkmale.

Was passiert bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?

Das Projekt verfügt über ein strukturiertes Verfahren zur Einschätzung und Dokumentation möglicher Gefährdungslagen.

Bei konkreten Anhaltspunkten erfolgt:

  1. eine fachliche interne Rücksprache,
  2. eine differenzierte Gefährdungseinschätzung,
  3. gegebenenfalls die Einbindung zuständiger Fachstellen (z. B. Jugendamt),
  4. eine dokumentierte Nachverfolgung.

Das Vorgehen orientiert sich an fachlichen Standards des Kinderschutzes. Ziel ist der Schutz des Kindes oder Jugendlichen, nicht eine Sanktionierung.

Gibt es Meldepflichten gegenüber Behörden?

Eine automatische Weitergabe von Informationen findet nicht statt.

Eine Einbindung externer Stellen erfolgt ausschließlich bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung oder bei akuter Gefährdung. Dabei wird stets geprüft, ob und in welchem Umfang eine Information erforderlich und rechtlich zulässig ist.

Wie wird die Qualität der Beratung sichergestellt?

Die Qualitätssicherung umfasst:

– fachlich qualifizierte Mitarbeitende
– regelmäßige Fortbildungen
– interne Fallbesprechungen
– Supervision
– dokumentierte Verfahrensstandards
– jährliche Überprüfung und Aktualisierung der Konzepte

Die Beratungsarbeit ist institutionell eingebettet und unterliegt klaren organisatorischen Strukturen.

Wie wird Transparenz gewährleistet?

Transparenz erfolgt durch:

– öffentlich zugängliche Informationen zur Arbeitsweise
– klare Darstellung der Datenschutzstandards
– Benennung verantwortlicher Stellen
– nachvollziehbare Verfahrensabläufe
– klare Abgrenzung der Zuständigkeiten

Wird Einfluss auf politische Einstellungen genommen?

Nein. Beratung zielt nicht auf politische Umerziehung. Ziel ist die Förderung von Reflexionsfähigkeit, Perspektivübernahme und sozialer Verantwortung.

Wenn diskriminierende oder menschenfeindliche Aussagen thematisiert werden, geschieht dies im Rahmen fachlicher Auseinandersetzung mit Wirkungen und Konsequenzen – nicht im Sinne parteipolitischer Positionierung.

Welche Rolle spielt die Freiwilligkeit?

Freiwilligkeit ist ein zentrales Prinzip. Ohne freiwillige Kontaktaufnahme findet keine Beratung statt. Es gibt keine verpflichtende Teilnahme.

Wie wird mit Vorwürfen umgegangen, die Beratung betreibe „Umerziehung“?

Der Begriff ist fachlich unzutreffend. Beratung zielt nicht auf normative Angleichung, sondern auf Reflexion, Selbstbestimmung und Schutz. Entscheidungen treffen die ratsuchenden Personen selbst.

Sonstiges

Besteht eine Verbindung zu Strafverfolgung oder Nachrichtendiensten?

Good Gaming Support ist kein Ermittlungsorgan und keine Sicherheitsbehörde. Die Beratung dient der Unterstützung junger Menschen und ist unabhängig von staatlichen Stellen.

Good Gaming Support unterstützt Sicherheitsbehörden mit Weiterbildungen zu strafrechtlich relevanten Inhalten in Gaming-Kontexten. Diese sind streng getrennt von den Inhalten der sozialpädagogischen Beratung.

Werden bestimmte Communities gezielt adressiert?

Das Angebot ist offen und nicht auf einzelne Gruppen ausgerichtet. Es reagiert auf konkrete Anfragen und Problemlagen, unabhängig von politischer, kultureller oder sozialer Zugehörigkeit.

Was unterscheidet das Projekt von Aktivismus?

Aktivismus verfolgt politische Kampagnenziele. Good Gaming Support bietet Beratung an. Beratung ist klient*innenzentriert, freiwillig, ergebnisoffen und vertraulich. Sie orientiert sich am individuellen Anliegen der ratsuchenden Person.

Wie wird verhindert, dass das Projekt instrumentalisiert wird?

Die klare fachliche Rahmung, dokumentierte Verfahren, datenschutzrechtliche Standards und institutionelle Einbettung reduzieren das Risiko einer Instrumentalisierung.

Beratung erfolgt stets auf Grundlage professioneller Standards und nicht auf Zuruf externer Akteur*innen.

An wen können sich Medien oder Fachstellen wenden?

Anfragen können an die Projektleitung oder die verantwortliche Stelle gerichtet werden. Zuständigkeiten sind transparent benannt. Fachliche Nachfragen werden sachlich beantwortet.

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